ZDB Nummer: 3140206-9

resonanz-01-2023
AUS PRINTAUSGABE 12|2022 (auf Bild klicken, um ePaper zu lesen)

Eckpunkte für erleichterte Zuwanderung von Fachkräften beschlossen

Für viele Unternehmen zählt der Fachkräftemangel inzwischen zu den größten Geschäftsrisiken. Darauf reagiert nun die Bundesregierung: Mit einem neuen Gesetz sollen qualifizierte und in Deutschland dringend benötigte Arbeitskräfte leichter ins Land kommen können. Auf der Basis eines Punktesystems sollen auch Menschen ohne Arbeitsvertrag einreisen dürfen, wenn sie bestimmte Auswahlkriterien wie Sprachkenntnisse oder Berufserfahrung erfüllen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll vereinfacht und beschleunigt werden.

Geplant ist, dass die Einwanderung zu Erwerbszwecken künftig auf drei Säulen ruhen soll. Die Fachkräftesäule soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sollen künftig noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem es noch attraktiver gemacht wird, für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.

Mit der Erfahrungssäule soll künftig ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in dem angestrebten (nicht-reglementierten) Beruf für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ausreichen. Die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses wird in diesen Fällen nicht erforderlich sein. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. Hierdurch werden faire Arbeitsbedingungen sichergestellt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage soll eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein.

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Drittstaatsangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt. Dieser soll auf Basis eines Punktesystems erteilt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.

Mit dem Eckpunktepapier nimmt die Bundesregierung unter anderem auch das Sprachkurs- und Prüfungsangebot in den Blick. Vor allem in den Hauptherkunftsländern der Fachkräftemigration sollen Angebote digitaler und besser verfügbar werden. Auch Vorintegrationsangebote, die Menschen auf das Leben in Deutschland vorbereiten, sollen eine Rolle spielen. Über die Stärkung von Deutsch als Fremdsprache an Schulen im Ausland sollen zudem junge Menschen, deren Bildungsbiografien einen Deutschlandbezug haben, angesprochen werden.

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