JUSTITZPALAST IN NÜRNBERG SOLL UNESCO-WELTKULTURERBE WERDEN

JUSTITZPALAST IN NÜRNBERG SOLL UNESCO-WELTKULTURERBE WERDEN

JUSTITZPALAST IN NÜRNBERG SOLL UNESCO-WELTKULTURERBE WERDEN

Kein Gerichtssaal der Welt wurde so oft gefilmt und fotografiert wie der Schwurgerichtssaal 600 im Nürnberger Justizpalast. Hier mussten sich nach dem Zweiten Weltkrieg in mehreren Prozessen führende Nazi-Verbrecher verantworten. Die in Nürnberg angewandten völkerstrafrechtlichen Grundsätze wurden durch die Vereinten Nationen in den „Nürnberger Prinzipien“ bekräftigt. Nun soll das gesamte Justizgebäude an der Fürther Straße in Nürnberg UNESCO-Weltkulturerbe werden.

Der Freistaat Bayern schlägt den Nürnberger Justizpalast und den Olympiapark München für die Tentativliste (Vorschlagsliste) vor, die als Grundlage für künftige Nominierungen zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes dient. „Mit dem Justizpalast Nürnberg sowie dem Olympiapark in München schlagen wir der Kultusministerkonferenz zwei historisch herausragende Stätten im Freistaat, die den Lauf der deutschen Geschichte entscheidend geprägt haben, für die Aufnahme auf die deutsche Vorschlagsliste zum UNESCO-Welterbe vor,“ kommentierte Kunstminister Bernd Sibler den Beschluss des bayerischen Ministerrats.

Die aktuelle deutsche Tentativliste von 2014 für das UNESCO-Welterbe wird in den kommenden Jahren abgearbeitet sein. Jedes Bundesland kann bis zum 31. Oktober 2021 zwei Vorschläge aus dem Bereich Kulturerbe vorlegen. Die Vorschläge der Länder werden als Nächstes von einer internationalen Expertengruppe im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) evaluiert. Das Ergebnis der Evaluation wird der KMK zur abschließenden Entscheidung im Jahr 2024 vorgelegt.

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