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20.01.2023

JUGENDSCHÖFFINNEN UND JUGENDSCHÖFFEN GESUCHT!

 


Nürnberg – Für die bevorstehende Amtsperiode 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in Nürnberg gesucht. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Amtsgericht Nürnberg und der Jugendkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth werden mindestens 376 Ehrenamtliche für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichterinnen und -richtern sind dort Laienrichterinnen und -richter (Schöffinnen und Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen. Sie tragen auch in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen tragen einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Rechtstaatlichkeit bei. „Das Besondere an diesem Ehrenamt ist, dass das Jugendstrafrecht den Erziehungsgedanken beinhaltet. Bei jedem Fall werden neben der Tat selbst immer auch die Vorgeschichte und Hintergründe sowie Lebenssituation der jungen Person beleuchtet und in die Urteilsfindung einbezogen. Gemeinsam mit den Richterinnen und Richtern arbeiten wir als Jugendschöffen darauf hin, dass sich Straftaten nicht wiederholen und die Jugendlichen zukünftig ein straffreies Leben führen können“, beschreibt Jugendschöffin Natalie Domabil die Aufgabe.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und setzt eine besondere erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung sowie die deutsche Staatsbürgerschaft voraus. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit erforderlich. Die Jugendschöffen sollen zu Beginn der neuen Wahlperiode im Alter von 25 bis 70 Jahren sein und seit einem Jahr ihren Wohnsitz in Nürnberg haben. Nach Möglichkeit sollten geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilderinnen und Ausbilder, aber auch Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigt werden.

Interessierte Personen werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 3. April 2023, beim Jugendamt der Stadt Nürnberg um dieses Ehrenamt zu bewerben. Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen sind unter nuernberg.de/internet/jugendamt/jugendschoeffen.html veröffentlicht. 

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Alle gewählten Personen werden bis Ende Dezember 2023 schriftlich benachrichtigt. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht gewählt wurden, werden vom Amtsgericht nicht gesondert informiert. Ebenso erhält das Jugendamt keine Informationen über die Wahlergebnisse.

Neben dem Ehrenamt der Jugendschöffen für Jugendstrafverfahren werden auch ehrenamtliche Schöffen für reguläre Verhandlungen gesucht. Infos dazu im Internet unter: nuernberg.de/internet/wahlen/schoeffen.html 

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