16.09.2023
Unbegrenzt Homeoffice für Grenzgänger

Symbolbild
Mobiles Arbeiten im Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Signal für die bayerisch-österreichische Grenzregion: Grenzgänger erwarten ab dem kommenden Jahr steuerliche Erleichterungen. Denn für sie ist ab 2024 Homeoffice unbegrenzt möglich.
So entfällt die Begrenzung der Homeoffice-Tage, sowie die Mindestanzahl an Grenzüberquerungen. Entscheidend für die Neuregelung ist aber, dass die Arbeitnehmer hauptsächlich in der Grenzzone tätig sind. Dabei ist unerheblich, auf welcher Seite der Grenze die Tätigkeit ausgeübt wird. Die Grenzgängereigenschaft geht nur dann verloren, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Arbeitstagen oder an mehr als 20 Prozent der Arbeitstage außerhalb der Grenzzone tätig wird.
Hintergrundinformationen
Die Unterzeichnung des Änderungsprotokolls durch Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinen österreichischen Kollegen Magnus Brunner erfolgte im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Finanzminister am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau. Das zur Ratifizierung des Änderungsprotokolls erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah im Anschluss an die Unterzeichnung eingeleitet werden, damit die Neuregelungen insgesamt zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können. Zwischen Deutschland und Österreich ist vereinbart, dass die neue Grenzgängerregelung – auch bei einem späteren Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – in jedem Fall zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
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