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07.02.2023

GESUNDHEITSKOMPETENZ UND PATIENTENRECHTE GESETZLICH STÄRKEN

Jahr der Patientenrechte 2023 und die Neuausrichtung der UPD

“Patientenrechte wahrnehmen – informiert und selbstbestimmt” lautet das Motto des Jahres, das unter anderem zum Ziel gesetzt hat, die Aufklärung der Bevölkerung zu ihren Rechten zu verbessern

Seit zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft. Das Patientenrechtegesetz verankert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht als eigenen Vertragstypus im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und schreibt die wesentlichen Rechte der Patientinnen und Patienten in Deutschland fest. Das Gesetz hat die Stellung der Patientinnen und Patienten deutlich gestärkt. Doch es gibt immer noch Raum für Verbesserung. Deswegen setzt sich der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze in diesem Jahr der Patientenrechte für eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes ein.

Patientenrechte wahrnehmen – informiert und selbstbestimmt” lautet das Motto des Jahres, das sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, die Aufklärung der Bevölkerung über ihre Rechte zu verbessern. Zu den Vorschlägen zur Stärkung der Patientenrechte hat der Patientenbeauftragte die Eckpunkte vorgelegt. Dazu gehören neben der Ausweitung von Zweitmeinungsverfahren, mehr Einsichtsrecht der Patientinnen und Patienten in ihre Patientenakten, dem Aufbau eines nationalen Registers zur anonymen Erfassung von Never Events* und verstärkten Aufklärungspflichten auch eine Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Eine Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

Zur Zukunft der UPD, die in eine Stiftung überführt werden soll, teilt Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, Folgendes mit:

Patientenbeauftragte Stefan Schwartze | Foto: Jan Pauls

“Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) leistet durch ihr qualitätsgesichertes Informations- und Beratungsangebot einen wichtigen Beitrag zu Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten. Dieses Beratungsangebot durch eine Reform noch besser zu machen und langfristig zu sichern, ist mir ein wichtiges Anliegen.

Die Forderung des Koalitionsvertrages, die UPD neu auszurichten und in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen, verfolge ich seit Beginn meiner Amtszeit sehr nachdrücklich. Nun sind die Reformvorbereitungen in der nächsten Phase. Die Unabhängige Patientenberatung wird zum 1. Januar 2024 neu aufgestellt.

Eine der Grundvoraussetzungen der Neuaufstellung der UPD ist für mich im Sinne der Ratsuchenden sicherzustellen, dass die Beratung neutral, unabhängig und frei von jeglicher Einflussnahme durch Dritte erfolgt. Ich habe schon von früh betont, dass ich das Stiftungsmodell unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen favorisiere. Das verspricht eine höhere Akzeptanz und Bekanntheit. Ich begrüße es daher sehr, dass der Gesetzesentwurf diesen Vorschlag aufgegriffen hat.

Der Gesetzesentwurf definiert das wichtige Ziel der Stiftung, die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Dieses Ziel soll durch ein bundesweites und zentral organisiertes digitales und telefonisches Informations- und Beratungsangebot erreicht werden.

Daneben soll die Stiftung auch regional beraten und informieren, um auch dem Informations- und Beratungsbedürfnis vulnerabler Gruppen Rechnung zu tragen. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Die UPD sollte dazu beitragen, die gesundheitliche Ungleichheit in Deutschland zu verringern und die Bedarfsgerechtigkeit der gesundheitlichen Versorgung zu stärken. Dazu sind auch regionale Angebote erforderlich. Nur so können wir auch die diejenigen Ratsuchenden vor Ort erreichen, die nicht das Wissen oder die Möglichkeiten haben, digitale Informations- und Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Ich hätte eine Finanzierung aus Steuermitteln begrüßt, dies wäre allerdings mit Risiken für die Dauerhaftigkeit verbunden. Neben der Finanzierung durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen möchte ich einen weiteren Vorschlag einbringen: nämlich den Gemeinsamen Bundesausschuss als Stifter und den Gesundheitsfonds als Finanzierungsquelle. Dann könnten die privaten Krankenkassen Ihren Unterstützungsbeitrag wieder als freiwillige Maßnahme leisten.”

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) werden Menschen kostenlos zu Fragen rund um die Gesundheit beraten und informiert. Dabei kann es um die Rechte als Patient gehen, aber auch um medizinische Probleme, Behandlungsfehler, Krankengeld oder andere rechtliche Fragen.

 

* Never Events sind besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Fehler bei einer medizinischen Behandlung, die eindeutig identifizierbar und damit messbar sind.

Quelle: https://patientenbeauftragte.de/die-patientenrechte/

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