Rundfunkbeitrag: Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

Rundfunkbeitrag: Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

Wie der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF und Deutschlandradio) mitteilt, findet ab dem 6. November 2022 wieder ein Meldedatenabgleich statt.

Der Beitragsservice erhält erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung. Auf die Klärungsschreiben sollten Angeschriebene zeitnah reagieren und dem Beitragsservice die benötigten Informationen zur eigenen Wohnung mitteilen; Die Rückmeldung geht am schnellsten online.

Am 6. November beginnt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern mit seinen Bestandsdaten abzugleichen. Ziel des bundesweiten Meldedatenabgleichs ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet – nach 2013 und 2018 – zum inzwischen dritten Mal statt.

Rückmeldung geht am einfachsten per Internet

Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice an und bittet um Rückmeldung, ob eine Anmeldung notwendig ist. Angeschriebene sollten zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln. Dies geht am schnellsten und bequemsten online unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten (einfach den QR-Code auf dem Klärungsscheiben scannen). Alternativ kann auch das beigefügte Antwortformular ausgefüllt und an den Beitragsservice zurückgesendet werden.

Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Rea-gieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit

“Der bundesweite Meldedatenabgleich, den der Gesetzgeber im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt hat, stellt sicher, dass der Datenbestand des Beitragsservice aktuell bleibt und sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen”, erklärt Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice. Er sorge damit nicht nur für stabile Beiträge, sondern vor allem für Beitragsgerechtigkeit.

Ohne den Meldedatenabgleich, der regelmäßig alle vier Jahre stattfindet, könne es zu Konstellationen kommen, in denen für eine Wohnung unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt werde, so Krüßel: “Zieht eine Beitragszahlerin oder ein Beitragszahler aufgrund einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft aus, erhält der Beitragsservice unter Umständen keine Informationen zu den Personen, die weiterhin in der Wohnung wohnen und sich zum Rundfunkbeitrag anmelden müssen.”

Versand der Klärungsschreiben startet im Januar 2023

Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice vom 6. November bis voraussichtlich zum 8. Dezember 2022 die notwendigen Meldedaten, d. h. Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand, Geburtsdatum und den Tag des Einzugs in die Wohnung. Der Beitragsservice verarbeitet die übermittelten Informationen schnellstmöglich unter strenger Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und löscht sie anschließend.

Der sukzessive Versand von Klärungs- und Erinnerungsschreiben an Bürgerinnen und Bürger, die keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, beginnt am 10. Januar 2023 und wird voraussichtlich Ende Juni 2023 abgeschlossen sein.

Alle weiteren Informationen rund um den Meldedatenabgleich 2022 sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich unter rundfunkbeitrag.de/meldedaten.

Quelle: Pressemitteilung des Beitragsservice
Foto: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Schild mit Logo vor dem Gebäude. Bildquelle:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice / Fotograf: Ulrich Schepp

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